Alle Publisher sind zur Einhaltung der Google-Richtlinien für Publisher und der folgenden Richtlinien verpflichtet. Bitte lesen Sie sie aufmerksam durch. Bei Verstößen gegen diese Richtlinien behalten wir uns das Recht vor, jederzeit die Anzeigenbereitstellung auf Ihrer Website einzustellen und/oder Ihr AdSense-Konto zu deaktivieren. Wenn Ihr Konto deaktiviert wird, können Sie nicht mehr am Google AdSense-Programm teilnehmen.

Bitte überprüfen Sie diese Seite regelmäßig auf Aktualisierungen, da wir unsere Richtlinien jederzeit ändern können. Gemäß unseren Nutzungsbedingungen sind Sie dafür verantwortlich, sich über die hier veröffentlichten Richtlinien auf dem Laufenden zu halten und diese einzuhalten. Ausnahmen von diesen Richtlinien sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Google zulässig.

Publisher dürfen zwar AdSense-Code auf Seiten platzieren, deren Content unter die von Google festgelegten Einschränkungen für Publisher fällt, doch sie erhalten dafür wahrscheinlich weniger Werbung als für nicht eingeschränkte Inhalte.

Alle maximieren Alle minimieren

Ungültige Klicks und Impressionen

Publisher dürfen nicht auf ihre eigenen Anzeigen klicken oder andere manuelle oder sonstige Mittel einsetzen, um die Anzahl von Impressionen und/oder Klicks künstlich in die Höhe zu treiben.

Weitere Informationen

Klicks auf Google Anzeigen müssen aus echtem Interesse der Nutzer heraus erfolgen. Bei Google Anzeigen sind sämtliche Methoden zur künstlichen Generierung von Klicks oder Impressionen strengstens untersagt. Hierzu gehören unter anderem wiederholte manuelle Klicks oder Impressionen, Tools zur automatischen Klick- oder Impressionsgenerierung und der Einsatz von Robots oder betrügerischer Software. Klicks auf eigene Anzeigen sind ausnahmslos untersagt.

Aufforderung zum Klicken auf Anzeigen oder Aufrufen von Anzeigen (Inventar ohne Prämie)

Außer für Inventar mit Prämie dürfen Publisher weder Dritte dazu auffordern, auf ihre Anzeigen zu klicken oder sie anzusehen, noch betrügerische Methoden anwenden, um Klicks oder Aufrufe zu generieren. Hierzu zählt z. B., Nutzer dafür zu belohnen, dass sie Anzeigen aufrufen und Suchvorgänge ausführen, oder ihnen zu versprechen, dass Dritte für solche Aktivitäten Zuwendungen erhalten. Ebenso wenig dürfen Bilder in irreführender Weise direkt neben Einzelanzeigen platziert werden.

Weitere Informationen

Wir möchten gewährleisten, dass Nutzer und Werbetreibende positive Erfahrungen mit Werbung machen. Aus diesem Grund ist Publishern, die am AdSense-Programm teilnehmen, Folgendes untersagt:

  • Nutzer für das Aufrufen von Anzeigen oder die Durchführung von Suchvorgängen belohnen oder ihnen versprechen, dass Dritte für solche Aktivitäten Zuwendungen erhalten
  • Nutzer durch Aufforderungen wie „Klicken Sie auf die Anzeigen“, „Unterstützen Sie uns“, „Rufen Sie diese Links auf“ oder Ähnliches dazu bringen, auf Google Anzeigen zu klicken
  • Die Aufmerksamkeit der Nutzer durch Pfeile oder andere Grafikelemente auf die Anzeigen lenken
  • Irreführende Bilder neben Einzelanzeigen platzieren
  • Anzeigen im Script eines unverankerten Felds positionieren
  • Anzeigen so formatieren, dass sie sich nicht von den übrigen Inhalten der Seite abheben
  • Website-Inhalte so formatieren, dass sie nur schwer von Anzeigen zu unterscheiden sind
  • Google-Anzeigenblöcke mit irreführenden Labels versehen. Beispielsweise ist für Anzeigen das Label „Anzeigen“ oder „Werbung“ zulässig, nicht jedoch „Empfohlene Websites“ oder „Topangebote des Tages“

Zugriffsquellen

Google Anzeigen dürfen nicht auf Seiten platziert werden, die Zugriffe aus bestimmten Quellen erhalten. Beispielsweise dürfen Publisher nicht an Programmen teilnehmen, bei denen Nutzer für Klicks bezahlt werden. Außerdem dürfen sie keine unerwünschten E-Mails senden oder Anzeigen infolge von Vorgängen einer Softwareanwendung ausliefern. Publisher, die Onlinewerbung präsentieren, müssen auch darauf achten, dass ihre Seiten den Qualitätsrichtlinien für Landingpages von Google entsprechen.

Weitere Informationen

Unser Ziel ist, dass Nutzer und Werbetreibende positive Erfahrungen mit diesem Dienst machen. Deshalb ist Folgendes bei Google Anzeigen untersagt:

  • Die Verwendung von Drittanbieter-Dienstleistungen zur Generierung von Klicks und Impressionen, beispielsweise Bezahlung für Klicks, Bezahlung für das Ansehen von Anzeigen, Autosurf- und Click-Exchange-Programme
  • Die Bewerbung der eigenen Websites durch unerwünschte Massen-E-Mails oder unerwünschte Werbung auf Websites Dritter
  • Die Einblendung von Google Anzeigen, Suchfeldern oder Suchergebnissen auf der Website, die durch Softwareanwendungen wie z. B. Symbolleisten ausgelöst wird.
  • Das Laden der Website über Software, die Pop-ups auslöst, Nutzer auf unerwünschte Websites weiterleitet, die Einstellungen des Browsers ändert oder die Navigation auf der Website auf andere Weise beeinträchtigt. Sie müssen dafür sorgen, dass von keinem Werbenetzwerk oder Affiliate mithilfe solcher Verfahren Zugriffe auf Seiten umgeleitet werden, die Ihren AdSense-Code enthalten.
  • Das Erzielen von Zugriffen durch Onlinewerbung, es sei denn, die Website entspricht den Qualitätsrichtlinien für Landingpages von Google. Beispielsweise müssen Nutzer auf der Website problemlos das finden können, was Sie in Ihrer Anzeige versprechen.

Funktionsweise von Anzeigen

Publisher können den AdSense-Anzeigencode anpassen, wenn dadurch die Anzeigenleistung nicht künstlich in die Höhe getrieben wird und Werbetreibende nicht geschädigt werden. Weitere Informationen zu Änderungen am AdSense-Anzeigencode

Anzeigen-Placement

Publishern wird ausdrücklich empfohlen, mit verschiedenen Platzierungen und Anzeigenformaten zu experimentieren. Der AdSense-Code darf allerdings nicht an unzulässigen Stellen platziert werden, beispielsweise in Pop-ups, E-Mails oder Software. Außerdem sind Publisher verpflichtet, die Richtlinien für die jeweils verwendeten Produkte einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Artikel Richtlinien für Anzeigen-Placements in der AdSense-Hilfe.

Vollständige Richtlinien für das Anzeigen-Placement

In Bezug auf Google Anzeigen, Suchfelder oder Suchergebnisse ist Folgendes nicht gestattet:

  • Einbindung in Softwareanwendungen jeglicher Art (gilt nicht für AdMob), einschließlich Symbolleisten
  • Platzierung in Pop-ups oder Pop-unders, auch wenn eine Seite mit Google Anzeigen, Suchfeldern oder Suchergebnissen in einem Pop-up oder Pop-under geladen wird
  • Platzierung in E-Mails oder auf Seiten, auf denen E-Mails im Vordergrund stehen
  • Platzierung auf Bildschirmen, bei denen private Kommunikation im Vordergrund steht
  • Platzierung auf nicht contentbasierten Seiten (gilt nicht für AdSense für Suchergebnisseiten oder AdSense für mobile Suchergebnisseiten)
  • Platzierung auf Seiten, die eigens zur Präsentation von Anzeigen veröffentlicht wurden
  • Platzierung auf Seiten, bei denen die Inhalte oder die URL fälschlich den Anschein einer Verbindung zu Google erwecken, weil dort Logos, Marken oder andere Markenkennzeichen missbräuchlich verwendet werden
  • Platzierung auf, in oder neben anderen Google-Produkten oder ‑Diensten in einer Form, die gegen die Richtlinien des jeweiligen Produkts bzw. Dienstes verstößt
  • Wird auf Seiten mit Content-Framing platziert. „Content-Framing“ bezeichnet die Darstellung einer fremden Website in einem Frame oder einem Fenster auf einer Website bzw. in einer App ohne die Erlaubnis des jeweiligen Content-Eigentümers.

Verhalten und Merkmale von Websites

Websites, auf denen Google Anzeigen ausgeliefert werden, müssen für den Nutzer übersichtlich aufgebaut sein. Ein Besuch auf einer Website darf nicht dazu führen, dass Nutzereinstellungen geändert, Nutzer auf unerwünschte Websites weitergeleitet, Downloads gestartet, Malware verbreitet oder Pop-ups/Pop-unders angezeigt werden, die die Navigation auf der Website beeinträchtigen.

Irreführende Website-Navigation

Publisher dürfen Anzeigen nicht so platzieren, dass sie für Inhalte wie Menüs, Navigationselemente oder Downloadlinks gehalten werden können, um Klicks und Aufrufe zu erzielen. Außerdem ist jeder Publisher dafür verantwortlich, die Richtlinien für das Anzeigen-Placement einzuhalten.

Beispiele für unzulässiges Anzeigen-Placement:

  • falsche Angaben zu Download- oder Streaming-Content
  • Links zu nicht vorhandenem Content
  • Weiterleitung von Nutzern auf irrelevante bzw. irreführende Webseiten
  • alle anderen Formen von Navigation, die dazu gedacht sind, Nutzer in die Irre zu führen
  • Seiten, auf denen Anzeigen an Stellen platziert sind, an denen sich normalerweise die Navigation befindet

Technische Anforderungen an Anzeigeframes von Webinhalt für Apps

App-Entwickler, die mit Displayanzeigen von AdSense und Ad Manager über Anzeigeframes von Webcontent Einnahmen erzielen möchten, müssen eine der folgenden Integrationsoptionen verwenden:

  1. WebView API für Anzeigen
    App-Entwicklern wird empfohlen, die WebView API für Anzeigen zu nutzen, um WebView-Instanzen (Android: WebView, iOS: WKWebView) mit Google Mobile Ads SDK zu registrieren.

    EntwicklerdokumentationWeitere Informationen finden Sie in der Entwicklerdokumentation für Android und für iOS.

    In-App-Anzeigen von AdMob und Ad Manager können in einer App neben WebView bereitgestellt werden, sofern das Google Mobile Ads SDK verwendet wird und der Publisher alle anderen relevanten Programmrichtlinien einhält.

    Für Inhalte in WebView gelten dieselben Anforderungen der Inhaltsrichtlinien wie in einem Browser.
  2. Weitere unterstützte Anzeigeframes:

Sensible Ereignisse

Sensible Ereignisse sind unvorhergesehene Vorkommnisse oder Entwicklungen, die ein erhebliches Risiko für die Fähigkeit von Google bedeuten, seriöse, relevante sowie fundierte Informationen zu bieten und Inhalte zu reduzieren, die unsensibel sind oder mit denen aus der Situation Kapital geschlagen wird. Bei einem sensiblen Ereignis ergreifen wir unter Umständen verschiedene Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen.

Produktspezifische Richtlinien

Zuletzt aktualisiert: 9. Februar 2024