In diesem Leitfaden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Rahmenbedingungen der Authorized Buyers-Richtliniendurchsetzung. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen wirken sich in keiner Weise auf die eigentlichen Richtlinien aus. Die Authorized Buyers-Richtlinien können auch über den Link „Programmrichtlinien” in der Fußzeile der Programmwebsite aufgerufen werden.
Automatische Creative-Überprüfung
Wir behalten uns bei Authorized Buyers das Recht vor, automatische Creative-Überprüfungen durchzuführen, um eine hohe Anzeigenqualität auf der Plattform zu gewährleisten. Das hat zwar keine Änderungen an den Authorized Buyers-Richtlinien zur Folge, aber wir pausieren Creatives, die nicht unseren Richtlinien entsprechen, bis sie korrigiert wurden. Häufige Probleme sind: nicht funktionierende Ziel-URLs, Flash-Cookies, unformatierte IP-Adressen, fehlende oder nicht funktionsfähige Klick-Makros, ungültige Viertanbieteraufrufe, fehlende oder ungültige Landingpages, unsachgemäße Verwendung der Creative-IDs von Kunden, nicht zertifizierte Anbieter und überhöhte Downloadvolumen von Creatives.
Alle maximieren Alle minimieren
Partner bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze von US-Bundesstaaten unterstützen
Bei Google steht der Nutzer schon immer im Mittelpunkt. Dazu gehört auch, dass wir keine personenbezogenen Daten verkaufen. Wir bieten Nutzern über Mein Anzeigen-Center, Mein Konto und diverse andere Funktionen Transparenz und Kontrolle rund um die Werbung, die sie sehen. Gemäß unserer Richtlinie zu personalisierten Anzeigen verwenden wir zur Personalisierung von Werbung niemals vertrauliche Informationen, z. B. zu Gesundheit, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Wir engagieren uns außerdem in Initiativen wie der Coalition for Better Ads, der Google News Initiative und ads.txt, um ein gut funktionierendes und nachhaltiges Werbeumfeld zu schaffen.
Wir bei Google setzen uns für Datenschutzgesetze zur Sicherheit der Nutzer ein. Im Mai 2018 haben wir mehrere Neuerungen eingeführt, um Werbetreibende und Publisher bei der Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im EWR und im Vereinigten Königreich zu unterstützen.
Seit 2019 bietet Google die eingeschränkte Datenverarbeitung an, um Werbetreibenden, Publishern und Partnern zu helfen, das kalifornische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern (California Consumer Privacy Act, CCPA) einzuhalten. Im Januar 2023 haben wir die eingeschränkte Datenverarbeitung erweitert, um Kunden und Partner bei der Einhaltung der neuen Datenschutzgesetze von US-Bundesstaaten zu unterstützen.
Eingeschränkte Datenverarbeitung
Bei Authorized Buyers und Open Bidding unterliegen die Anfragen der eingeschränkten Datenverarbeitung. Käufer und Bieter müssen aber keine Änderungen vornehmen, damit das umgesetzt wird.
Die Online- und aktualisierten Plattformverträge von Kunden wurden über die Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Messdienste um die Hinweise zur eingeschränkten Datenverarbeitung erweitert. Sie traten am 1. Januar 2020 in Kraft. Sie brauchen diese Hinweise also nicht selbst in Ihren Vertrag einzufügen.