Wenn Sie den Nutzungsbedingungen der Plattformprodukte von Google zustimmen, darunter Authorized Buyers, Campaign Manager 360, Google Ad Manager 360, Google Ad Manager, Search Ads 360 und Display & Video 360, verpflichten Sie sich, neben den zutreffenden partner- und produktspezifischen Richtlinien, die Google Ihnen zur Verfügung stellt, auch die nachfolgenden Richtlinien einzuhalten. Wenn Sie gegen diese Richtlinien verstoßen, behalten wir uns das Recht vor, Ihr Konto und/oder bestimmte Anzeigen zu sperren oder zu entfernen.

Content-Richtlinien

Plattformprodukte von Google dürfen nicht in Verbindung mit Content verwendet werden, der illegal ist, illegale Aktivitäten fördert oder die Rechte anderer verletzt. Dies gilt beispielsweise für Anzeigen, für die Seiten, auf denen diese Anzeigen ausgeliefert werden, für die entsprechenden Landingpages sowie für Seiten, die Tags enthalten, die von Plattformprodukten von Google stammen. Falls eine Beschwerde eingereicht wird, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Identität dem Beschwerdeführer gegenüber offenzulegen.

Wenn Sie die Plattformprodukte von Google für Content verwenden, der für Kinder unter 13 Jahren gedacht ist, müssen Sie Google darüber informieren. Nutzen Sie dafür die Search Console oder platzieren Sie Tags zur Kennzeichnung von Inhalten für Kinder auf Ihrer Website, in Ihrer App oder in Ihren Anzeigenanfragen.

Sie müssen jede Art der Erhebung, Weitergabe und Nutzung von Daten deutlich offenlegen, die im Rahmen Ihrer Nutzung von Google-Produkten auf Websites, in Apps, in E‑Mails oder auf sonstigen Properties erfolgt. Um dieser Offenlegungspflicht im Hinblick auf die Nutzung von Daten durch Google nachzukommen, können Sie einen gut sichtbaren Link einbinden, der auf folgende Seite verweist: Wie wir Daten von Websites oder Apps verwenden, auf bzw. in denen unsere Dienste genutzt werden.

Creatives oder Anzeigenziele mit irreführenden Inhalten dürfen nicht verwendet bzw. monetarisiert werden.

Unzulässige Aktivitäten

  • Sie dürfen weder ein Cookie auf Google-Domains setzen noch auf Google-Domains gesetzte Cookies ändern, abfangen oder löschen.
  • Sie dürfen die Anzahl der Impressionen, Conversions und/oder Klicks nicht durch Maßnahmen wie beispielsweise Klickbetrug künstlich in die Höhe treiben.
  • Sie dürfen keine Malware oder andere Software vertreiben, die gegen die Richtlinie zu unerwünschter Software von Google verstößt, und auch keine Links zu Seiten bereitstellen, auf denen solche Produkte erworben werden können.
  • Sie dürfen in Verbindung mit Plattformprodukten von Google keine Geräte-IDs oder LSO-Technologien (Local Shared Objects) wie Flash-Cookies, Browserhilfsobjekte oder HTML5 Local Storage verwenden, mit Ausnahme von HTTP-Cookies sowie von Mobilgeräte-IDs, die für Werbezwecke vorgesehen sind und vom Nutzer zurückgesetzt werden können. Die Nutzung von IP-Adressen zur Betrugserkennung wird dadurch nicht eingeschränkt.
  • Sie dürfen keine Systeme einsetzen, die ohne ausdrückliche Genehmigung des Website-Eigentümers Werbefläche auf einer bestimmten Website einblenden.

Personalisierte Anzeigen

Die Plattformprodukte von Google dürfen nicht für die Auswahl oder das Targeting von personalisierten Anzeigen oder für die Erhebung oder Nutzung von Zielgruppendaten wie z. B. Cookielisten verwendet werden, die auf Folgendem basieren:

  • vergangene oder aktuelle Aktivitäten von Nutzern, die Ihrer Kenntnis nach das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • vergangene oder aktuelle Aktivitäten von Nutzern auf Websites oder in Apps bzw. Teilen davon, die für Kinder gedacht sind, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • vergangene oder aktuelle Aktivitäten von Nutzern auf Websites oder in Apps mit nicht jugendfreien Inhalten oder Glücksspielangeboten bzw. auf Websites oder in Apps von Behörden
  • andere abgeleitete oder tatsächliche vertrauliche Informationen, insbesondere zu:
    • dem Gesundheitszustand oder der Krankengeschichte von Nutzern, z. B. anhand von Websites oder Apps, die für eine bestimmte Patientengruppe gedacht sind
    • finanziellen Schwierigkeiten oder anderen detaillierten Informationen zur finanziellen Lage einer Person, etwa Angaben, aus denen hervorgeht, dass der Nutzer eine schlechte Bonität hat oder hoch verschuldet ist,
    • der ethnischen Herkunft, z. B. anhand von Websites oder Apps, die Angaben zur ethnischen Identifikation von Besuchern speichern
    • religiösen oder ähnlichen Überzeugungen, z. B. anhand von Websites oder Apps, die das Bekenntnis der Nutzer zu einer Religion oder religiösen Überzeugung erheben
    • dem Verüben oder angeblichen Verüben einer Straftat, beispielsweise Informationen, aus denen hervorgeht, dass ein Nutzer vorbestraft ist
    • der politischen Orientierung, z. B. Informationen, die auf die politische Meinung oder politische Ideologie eines Nutzers hinweisen
    • der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, z. B. gefolgert aus dem Zugriff eines Nutzers auf die Website oder App einer Gewerkschaft
    • sexuellem Verhalten und sexuellen Vorlieben, z. B. der aus dem Besuch einer bestimmten Website gefolgerten sexuellen Orientierung des Nutzers

In den USA und in Kanada dürfen die folgenden Produkt- oder Dienstleistungskategorien nicht basierend auf Geschlecht, Alter, Elternstatus, Familienstand oder Postleitzahl auf Zielgruppen ausgerichtet werden:

  • Wohnen, z. B. Anzeigen für den Verkauf oder die Vermietung von Immobilien, Immobiliendienstleistungen
  • Stellenmarkt, z. B. Anzeigen für Stellenangebote, Websites zur Vermittlung von Arbeitsplätzen und Jobportale. Für einige ausgewählte Werbetreibende von staatlichen Stellen in den USA, die Stellenangebote schalten, ist die Ausrichtung von Anzeigen auf eingeschränkte Zielgruppen unter bestimmten Bedingungen möglich: Wenn die Ausrichtung auf einer wesentlichen beruflichen Anforderung einer Tätigkeit für eine staatliche Stelle basiert, die nach US-Recht als notwendige übliche Qualifikation für diese Tätigkeit definiert ist, dürfen diese speziellen Werbetreibenden Anzeigen auf eingeschränkte Zielgruppen ausrichten. 
  • Kreditangebote, Bankprodukte und ‑dienstleistungen oder bestimmte Finanzplanungs- und Finanzmanagementdienstleistungen. Beispiele: Kreditkarten und Kredite, Bank- und Girokonten, Produkte für das Schuldenmanagement.

Wenn Sie die Plattformprodukte von Google für personalisierte Anzeigen verwenden,

  • müssen Sie alle erforderlichen Berechtigungen haben, um Zielgruppendaten wie Cookielisten zu verwenden,
  • müssen Werbetreibende Anzeigen als interessenbezogen kennzeichnen, z. B. durch das Symbol „Datenschutzinfo“ (AdChoices), und
  • müssen alle Beteiligten die jeweils anwendbaren Richtlinien der Onlinewerbebranche einhalten, beispielsweise die Bestimmungen zur Selbstkontrolle für verhaltensbezogene Onlinewerbung der Digital Advertising Alliance oder das „IAB Europe EU Framework for Online Behavioral Advertising“ (EU-Richtlinien für verhaltensbezogene Onlinewerbung des IAB Europe).

Identifizierung und Einwilligung von Nutzern

Sie dürfen keine der folgenden Arten von Daten an Google senden:

  • Informationen, die von Google als personenidentifizierbare Informationen verwendet oder erkannt werden könnten.
  • Informationen, durch die ein bestimmtes Gerät dauerhaft identifiziert wird, z. B. die eindeutige Gerätekennung eines Mobiltelefons, sofern eine solche Kennung nicht zurückgesetzt werden kann.

Es ist Ihnen untersagt, die Plattformprodukte von Google ohne eindeutigen Hinweis und ausdrückliche Einwilligung der Nutzer (d. h. durch eine Einverständniserklärung) einzusetzen, um Nutzer zu identifizieren und personenidentifizierbare Daten mit anderen zuvor erhobenen, nicht personenidentifizierbaren Daten zusammenzuführen. Ungeachtet der Einwilligung der Nutzer dürfen Sie nicht versuchen, Daten aufzuschlüsseln, die Google in aggregierter Form in Berichten zur Verfügung stellt.

Falls Sie im Rahmen der Nutzung der Plattformprodukte von Google nicht personenidentifizierbare Informationen zu Nutzern in Japan von Google erhalten, dürfen Sie diese Informationen nicht mit personenidentifizierbaren Informationen zusammenführen, es sei denn, Sie haben vor einer solchen Verarbeitung alle rechtlich erforderlichen Einwilligungen vom Nutzer eingeholt und Google über die Fehlerbehebung von Google korrekte und vollständige Informationen zur Verarbeitung bereitgestellt.

Sie müssen die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU einhalten.

Standortdaten

Wenn Sie in Verbindung mit den Plattformprodukten von Google Daten erheben, verarbeiten oder offenlegen, die den genauen geografischen Standort eines Endnutzers angeben oder aus denen sich dieser Standort ableiten lässt, wie z. B. GPS-, WLAN- oder Funkzellen-Daten,

  • müssen Sie die ausdrückliche Einwilligung des Endnutzers (d. h. durch eine Einverständniserklärung) einholen,
  • müssen Sie die Nutzer in allen anwendbaren Datenschutzerklärungen über eine solche Erhebung, Verarbeitung oder Offenlegung von Daten informieren und
  • dürfen Sie diese Daten nur in verschlüsselter Form oder über einen verschlüsselten Kanal an Google senden.

Voraussetzungen für die Verwendung von Datenfunktionen

Damit Sie bestimmte Datenfunktionen in Plattformprodukten von Google verwenden und Daten hochladen können, muss Ihr Werbekonto folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es gab keine Verstöße gegen unsere Richtlinien.
  • Es gab keine Probleme mit Zahlungen.
  • Google Ads und/oder Display & Video 360 wurden zusammengenommen mindestens 90 Tage lang genutzt.
  • Die bisherigen kombinierten Gesamtausgaben mit Google Ads und/oder Display & Video 360 belaufen sich auf mehr als 50.000 $. Bei Werbetreibenden, deren Konten nicht in US-Dollar geführt werden, wird der Ausgabenbetrag in US-Dollar umgerechnet. Dabei legen wir den durchschnittlichen monatlichen Wechselkurs für die betreffende Währung zugrunde.

Diese Richtlinie gilt für die folgenden Funktionen:

Weitere Informationen zu von Werbetreibenden hochgeladenen Daten finden Sie hier.

 

Zuletzt aktualisiert: 28. Februar 2024

Weitere Informationen finden Sie im Archiv für die Aktualisierungen der Programmrichtlinien für Plattformprodukte