Gefährliche Inhalte

Es ist nicht zulässig, gefährliche Inhalte in Google Earth zu teilen. Dazu zählen:

  • Inhalte, die schwerwiegende Verletzungen oder Schäden an Gesundheit, Eigentum, Tieren oder der Umwelt fördern oder die Sicherheit der Nutzer gefährden
  • Inhalte, in denen für gefährliche Aktivitäten geworben wird, die absichtlich so konzipiert sind, dass sie wahrscheinlich zu schweren körperlichen Schäden für die Person, die die Aktivitäten durchführt, sowie für Personen in der Nähe oder für Tiere führen
  • Inhalte, die Minderjährige zu gefährlichen Aktivitäten oder zur Verwendung gefährlicher Gegenstände ermutigen
  • Inhalte, die den Missbrauch gefährlicher Gegenstände erleichtern oder fördern
  • Anleitungen zur Herstellung oder Vorbereitung gefährlicher Gegenstände
  • Allgemeine Inhalte zu Aktivitäten, die schädlich oder gefährlich sein können, sind zulässig, sofern sie keine unmittelbaren Schäden verursachen oder für eine ungefährliche Verwendung geworben oder eine Anleitung dazu gegeben wird.
  • Inhalte, die zwar als gefährlich eingestuft werden, aber pädagogischen, dokumentarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken dienen, sind unter Umständen zulässig.
Entfernungen aus rechtlichen Gründen
Wir haben ein Team, das Anträge auf Entfernung von Inhalten aus rechtlichen Gründen bearbeitet. Wenn Sie Inhalte sehen, die Ihrer Meinung nach gegen geltendes Recht verstoßen, melden Sie sie bitte.
Geistiges Eigentum

Die gewerblichen Schutzrechte anderer dürfen nicht verletzt werden. Hierzu zählen Patentrechte, Markenrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Eigentumsrechte. Ohne die notwendige Autorisierung dürfen Sie außerdem keine urheberrechtlich geschützten Inhalte teilen.

Wir gehen eindeutigen Hinweisen auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen nach und werden in diesem Fall entsprechende Maßnahmen einleiten. Weitere Informationen hierzu und zum Einreichen eines Antrags nach dem US-amerikanischen Urheberrechtsgesetz (Digital Millennium Copyright Act, DCMA) finden Sie unter Inhalte bei Google melden.

Wenn Sie als Markeninhaber der Meinung sind, dass Inhalte in Google Earth Ihre Markenrechte verletzen, können Sie über dieses Formular eine markenrechtliche Beschwerde bei Google einreichen.

Schutz von Kindern

Es dürfen keine Inhalte erstellt, veröffentlicht oder geteilt werden, in denen Kinder ausgebeutet oder missbraucht werden. Die Produkte und Dienste von Google dürfen außerdem nicht dafür genutzt werden, Kinder zu gefährden.

Dazu zählen:

  • Inhalte, in denen Kinder sexuell ausgebeutet oder in sexueller Art und Weise gezeigt werden
  • Inhalte, die sexuell missbräuchliches Verhalten zeigen, billigen, verherrlichen oder positiv darstellen
  • Inhalte, die Darstellungen des Missbrauchs von Minderjährigen enthalten oder den Missbrauch von Minderjährigen billigen, verherrlichen oder positiv darstellen
  • Inhalte, in denen Personen, die anscheinend minderjährig sind, nackt gezeigt werden, auch wenn die Inhalte nicht in die oben genannten Kategorien fallen

Wir entfernen Inhalte, die gegen die Richtlinien verstoßen, und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Zu diesen können die Meldung an die zuständigen Stellen oder Strafverfolgungsbehörden, die Beschränkung des Zugriffs auf Produktfunktionen und die Deaktivierung von Konten gehören.

Wie können Nutzer Verstöße melden?

Wenn Sie Inhalte in einem Google-Produkt melden möchten, durch die möglicherweise Kinder ausgebeutet werden, klicken Sie auf Missbrauch melden. Sollten Sie an anderer Stelle im Internet auf entsprechende Inhalte stoßen, wenden Sie sich an die entsprechende Behörde in Ihrem Land.

Wenn Sie vermuten, dass ein Kind Opfer von Missbrauch, Ausbeutung oder Menschenhandel geworden ist oder entsprechend gefährdet ist, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei. Falls Sie der Polizei bereits Meldung erstattet haben, aber weitere Hilfe benötigen oder befürchten, dass ein Kind in unseren Produkten oder Diensten gefährdet ist, können Sie die Gefährdung von Kindern in Google-Produkten melden.

Belästigung

Es ist nicht zulässig, Inhalte zu teilen oder Google Earth zu verwenden, um andere Personen oder Unternehmen zu belästigen oder Nutzer zur Belästigung zu ermutigen.

Dazu zählen:

  • Inhalte, in denen Einzelpersonen oder bestimmten Personengruppen ein bestimmter Schaden in einer Weise angedroht wird, auf die ein vernünftiger Mensch mit Angst um seine psychische oder physische Sicherheit oder sein Wohlbefinden reagiert
  • Doxing
  • Inhalte, die zu einer unerwünschten Sexualisierung oder Objektivierung einer Person führen, einschließlich Behauptungen über sexuelle Aktivitäten, über die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person
Hassrede

Es ist nicht zulässig, Inhalte zu veröffentlichen oder zu teilen, die Hassrede in irgendeiner Form enthalten.

Dazu zählen:

  • Direkte Aufrufe zur Gewalt gegen geschützte Einzelpersonen oder Personengruppen
  • Inhalte, die entmenschlichend oder herabsetzend sind oder Einzelpersonen oder Personengruppen aufgrund eines geschützten Merkmals verunglimpfen

Inhalte, in denen in positiver Weise auf geschützte Einzelpersonen oder Personengruppen verwiesen wird, sind zulässig.

Identitätsdiebstahl

Es ist nicht zulässig, Google Earth zu verwenden, um die Identität einer anderen Person, Gruppe oder Organisation zu stehlen.

Dazu zählen:

  • Gepostete oder geteilte Inhalte, in denen sich ein Nutzer als eine andere Person, Gruppe oder Organisation ausgibt
  • Inhalte, die vortäuschen, eine bestätigte, verlässliche Quelle zu sein

Inhalte, die alternative Namen für Personen oder Organisationen enthalten und bei denen nicht versucht wird, den Nutzer in die Irre zu führen, sind zulässig.

Fehlinformationen

Es ist nicht zulässig, Inhalte zu teilen, die Fehlinformationen enthalten und verbreiten, oder Inhalte zu erstellen, um Fehlinformationen zu verbreiten.

Dazu zählen:

  • Schädliche Inhalte mit irreführenden gesundheitsbezogenen oder medizinischen Informationen
  • Schädliche Inhalte mit irreführenden Informationen über politische Prozesse
  • Schädliche Inhalte, bei denen es um Ereignisse mit Nachrichtenwert oder um gesellschaftliche Debatten geht und die manipuliert wurden, um Nutzer zu täuschen oder in die Irre zu führen

Inhalte aus nachweisbar zuverlässigen Quellen sind zulässig.

Falschdarstellung

Es ist nicht zulässig, Google Earth zu verwenden, um andere zu täuschen und um Falschdarstellungen zu veröffentlichen.

Dazu zählen:

  • Falsche oder irreführende Angaben zur Beschreibung oder zur Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung
  • Das Verzerren oder Auslassen von Tatsachen in der Absicht, andere Nutzer zu täuschen
  • Das Verzerren oder Auslassen von Informationen, durch das die Entscheidungsfindung der Nutzer unangemessen beeinflusst werden könnte
  • Inhalte, in denen Tricks angewendet werden, damit Nutzer vertrauliche Informationen preisgeben oder unerwünschte oder schädliche Software herunterladen, oder bei denen die Nutzer Phishing oder Clickbaiting ausgesetzt werden
Personenbezogene Daten

Es ist nicht zulässig, personenbezogene Daten ohne Einwilligung weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Als personenbezogene Daten gelten Informationen, die sich auf eine lebende identifizierbare Person beziehen und deren Offenlegung das Risiko eines Schadens mit sich bringt, wenn sie in schädigender oder missbräuchlicher Weise verwendet werden.

Dazu zählen:

  • Inhalte, die personenbezogene Daten einer anderen Person enthalten, die ohne deren Einwilligung veröffentlicht wurden, z. B. der vollständige Name/Nachname, das Gesicht auf einem Foto oder in einem Video oder andere Informationen, für die gemeldet wurde, dass sie ohne Einwilligung veröffentlicht wurden
  • Personenidentifizierbare Informationen oder andere personenbezogene Daten über Sie oder andere, einschließlich Finanzdaten, medizinischer Daten oder anderer personenidentifizierbarer Informationen

Der vollständige Name einer Person darf genannt werden, wenn sie zu einem allgemein bekannten oder dem beworbenen Unternehmen gehört oder eine Person mit Kundenkontakt ist, die ein Unternehmen unter eigenem Namen führt.

Sexuell explizite Inhalte

Sexuell explizite Inhalte dürfen in Google Earth nicht geteilt werden.

Dazu zählen: 

  • Sexuelle Inhalte oder Darstellungen von sexuellen Handlungen, Genitalien oder Fetischen, die der sexuellen Befriedigung dienen
  • Inhalte, in denen unbedeckte Genitalien zu sehen sind
  • Inhalte, die Sodomie verherrlichen oder dafür werben
  • Inhalte, die sexuell explizite Inhalte oder sexuell explizites Verhalten verherrlichen oder dafür werben

Inhalte, die zwar als sexuell explizit eingestuft werden, aber pädagogischen, dokumentarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken dienen, sind unter Umständen zulässig, wenn sie sich auf das Thema beziehen, das jeweils von Interesse ist, und wenn genügend Informationen gegeben werden, mit denen Nutzer sie in den richtigen Zusammenhang einordnen können.

Terroristische Inhalte

Terroristische Inhalte sind nicht zulässig, ebenso die Nutzung von Google Earth durch Terrororganisationen, z. B. zur Rekrutierung.

Dazu zählen:

  • Inhalte, die zu Gewalt anstiften, für terroristische Handlungen werben oder Terroranschläge glorifizieren
  • Inhalte, die von oder im Auftrag von terroristischen Vereinigungen produziert wurden

Inhalte, die sich auf Terrorismus beziehen, sind in einem pädagogischen, dokumentarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Kontext unter Umständen zulässig, sofern genügend Informationen gegeben werden, mit denen Nutzer sie in den richtigen Zusammenhang einordnen können.

Gewaltdarstellungen

In Google Earth sind keine Gewaltdarstellungen oder blutrünstigen Darstellungen im Zusammenhang mit Menschen oder Tieren zulässig.

Dazu zählen:

  • Gewaltverherrlichende oder grausame Inhalte mit Menschen oder Tieren, die schockieren oder Aufsehen erregen sollen oder die Darstellungen grundloser Gewalt enthalten
  • Darstellungen von Gewalt, die erhebliche Mengen Blut, schwere Verletzungen oder den Tod von Tieren oder Menschen zeigen
  • Inhalte mit Darstellungen von Tierquälerei
Spam
Wir gestatten keinen Spam. Dazu gehören unerwünschte Werbung oder kommerzielle Inhalte, Inhalte, die von einem automatisierten Programm erstellt werden, sich wiederholende Inhalte oder Inhalte, die offenbar Massenwerbung sind.
Schädliche Inhalte
Wir erlauben keine Inhalte, die Viren, Malware oder anderen schädlichen oder heimtückischen Code übertragen. Es ist untersagt, Inhalte zu verbreiten und/oder auf Inhalte zu verweisen, die den Betrieb von Netzwerken, Servern oder anderen Infrastrukturkomponenten schädigen oder stören.